W.-Uwe Sumpf
                                                Rechtsanwalt und Notar

Immobilien

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrages.


Sie sind Verkäufer oder Käufer und sich mit dem jeweils anderen Vertragspartner einig? Sie können uns telefonisch nicht erreichen?

Nutzen Sie unseren Datenerfassungsbogen. Diesen haben wir für Sie unter Informationen hinterlegt.
Dieser ist schnell ausgefüllt und kann uns als PDF-Datei mit Ihrer Unterschrift versehen zugemailt werden. Wir setzen uns sodann umgehend mit Ihnen in Verbindung.




Übertragungsverträge

Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen.

So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.

Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie entzogen wird. Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.