W.-Uwe Sumpf
                                                Rechtsanwalt und Notar

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die zwei zentralen Bereiche Verkehrszivilrecht sowie das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht.


Zum Verkehrszivilrecht gehört insbesondere die Unfallschadensregulierung, d.h. die Durchsetzung all Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung sowie Forderungen aus Kfz-Kaufverträgen, aber auch die Klärung von Fragen aus der Kfz-Versicherung.

 

Das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht betrifft vor allem die Verteidigung gegen den Vorwurf kleinerer und größerer Verkehrsvergehen mit dem Ziel, negative Entscheidungen mit unangenehmen Folgen zu verhindern, wie Geldstrafen und Bußgelder, ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Daneben ist das Verkehrs-Verwaltungsrecht zu erwähnen. Dieses ist insbesondere einschlägig, wenn es um die Entziehung oder Wiedererteilung des Führerscheins (Fahrerlaubnis) geht.

 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und mit einer nunmehr 30jährigen Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Sie bei sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.